Corona-Soforthilfen-Übersicht nach Bundesländern
Baden-Württemberg
Soforthilfe
Antragsberechtigte/Voraussetzungen:
-> Anträge können von Unternehmen, Solo-Selbstständigen, Freiberuflern (auch Kunstschaffende) mit bis zu 50 Vollzeit-Angestellten gestellt werden
-> Unternehmenssitz muss Baden-Württemberg sein
-> Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten können den Antrag stellen, wenn sie wenigstens ein Drittel des Nettoeinkommens für den eigenen Haushalt benötigen
-> Umsatzeinbrüche vor dem 11. März 2020 können nicht gefördert werden
Höhe und Rückzahlung der Soforthilfe:
-> 9000 € für 3 Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten
-> 15000 € für 3 Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten
-> 30000 € für 3 Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten
Die Soforthilfe des Landes Baden-Württemberg muss nicht zurückerstattet werden!
Beantragung:
-> Hier findet ihr das Antragsformular (PDF)
-> Formular herunterladen, am PC vollständig (!) ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben. Anschließend das Formular wieder scannen oder abfotografieren. Achtung es soll am Ende EIN PDF rauskommen, ihr müsst ggf. die Dateien zusammenführen.
-> Auf dem Portal der Kammern mit euren Kontaktdaten registrieren und das PDF hochladen
Härtefallfond:
Eine weitere Soforthilfe in Höhe von 15000 € für Selbstständige und Unternehmen bis 50 Beschäftigte ist in Planung, weitere Informationen folgen.
Bayern
Soforthilfe
Antragsberechtigte/Voraussetzungen:
-> Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbständigen Freiberuflern mit bis zu 250 Vollzeit-Angestellten gestellt werden
-> die Arbeitsstätte muss in Bayern liegen
-> es muss ein akuter Zahlungsengpass bestehen, sprich es muss Probleme geben, Rechnungen u.ä. zu zahlen
-> vor der Inanspruchnahme muss eventuell vorhandenes Privatvermögen eingesetzt werden
Höhe und Rückzahlung der Soforthilfe:
-> bis zu 5 Erwerbstätige: 5000 €
-> bis zu 10 Erwerbstätige: 7500 €
-> bis zu 50 Erwerbstätige: 15000 €
-> bis zu 250 Erwerbstätige: 30000 €
Die Soforthilfe des Freistaat Bayern muss nicht zurückerstattet werden!
Beantragung:
-> Hier findet ihr das Antragsformular des Förderantrages (PDF)
-> Antrag ausdrucken, ausfüllen und an die zuständige Bewilligungsbehörde schicken. Die für dich zuständige Bewilligungsbehörde findest du hier.
Berlin
Soforthilfe für Kleinunternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler (Soforthilfe II)
Antragsberechtigte/Voraussetzungen:
-> Anträge können von Klein- und Kleinstunternehmen, Solo-Selbstständigen, Freiberuflern (auch Kunstschaffende) mit bis zu 5 Angestellten gestellt werden
Höhe und Rückzahlung der Soforthilfe:
5000 € aus Landesmitteln + zusätzlich 9000 € aus Bundesmitteln möglich.
Beantragung:
-> Hier könnt ihr den Antrag bei der IBB stellen.
-> Anträge können ausschließlich elektronisch gestellt werden. Anträge, die per Post eingehen, werden nicht bearbeitet!
Brandenburg
Soforthilfe
Antragsberechtigte/Voraussetzungen:
-> Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbständigen Freiberuflern mit bis zu 100 Angestellten gestellt werden
-> die Arbeitsstätte muss in Brandenburg liegen
Höhe und Rückzahlung der Soforthilfe:
-> bis zu 2 Erwerbstätige: 5000 €
-> bis zu 5 Erwerbstätige: 10000 €
-> bis zu 15 Erwerbstätige: 15000 €
-> bis zu 50 Erwerbstätige: 30000 €
-> bis zu 100 Erwerbstätige: 60000 €
Die Soforthilfe in Brandenburg muss nicht zurückerstattet werden!
Beantragung:
-> https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg/
-> Beantragung soll möglich sein ab dem 25.03.2020, die Zahlung der Soforthilfe soll kurzfristig erfolgen.
Bremen
Soforthilfe
Antragsberechtigte/Voraussetzungen:
-> Kleinst- und Kleinunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigen und weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz
-> die Soforthilfe gilt als Liquiditätszuschuss zur Bewältigung laufender Kosten
Höhe und Rückzahlung der Soforthilfe:
In Abhängigkeit vom dargestellten Liquiditätsengpass bis zu 5000 €, in begründeten Einzelfällen bis 20000 €.h
Die Soforthilfe in Bremen muss vorbehaltlich nicht zurückerstattet werden. Es wird im Nachhinein geprüft, ob der Bedarf tatsächlich da war, wenn nicht, muss man ggf. anteilig etwas zurückzahlen.
Beantragung:
-> Hier findet ihr das Antragsformular des Förderantrages (PDF)
-> Antrag ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben; per E-Mail oder Post einreichen (Adresse im Antragsformular enthalten)
Hamburg
Soforthilfe
Antragsberechtigte/Voraussetzungen:
-> Kleine und mittlere Betrieben, die durch die städtischen Verfügungen zur Corona-Krise unmittelbar in existenzbedrohende Liquiditätsengpässe oder Schieflage geraten sind.
Höhe und Rückzahlung der Soforthilfe:
-> Solo-Selbstständige: 2500 €
-> bis zu 10 Mitarbeiter: 5000 €
-> bis zu 50 Mitarbeiter: 10000 €
-> bis zu 250 Mitarbeiter: 25000 €
Die Zuschuss der Stadt Hamburg muss nicht zurück gezahlt werden.
Beantragung:
-> Beantragung im Laufe von KW 13 oder KW 14 möglich, nähere Informationen folgen.
Hessen
Soforthilfe
Antragsberechtigte/Voraussetzungen:
-> nähere Informationen folgen
Höhe und Rückzahlung der Soforthilfe:
-> 0-5 Arbeitnehmer: 10000 €
-> 6-10 Arbeitnehmer: 20000 €
-> 11-50 Arbeitnehmer: 30000 €
Die Soforthilfe des Landes Hessen muss nicht zurück gezahlt werden.
Beantragung:
-> Die Antragsdetails des Landes Hessen durch die WIBank befinden sich derzeit noch in der Finalisierung.
-> Die Antragsstellung soll ab Monag, 30.03.2020 möglich sein
Mecklenburg-Vorpommern
Liquiditätshilfe durch rückzalbare Zuschüsse
Antragsberechtigte/Voraussetzungen:
-> es handelt sich um rückzahlbare Zuschüsse bis 20000 € für Kleinstbetriebe und Freiberufler
Höhe und Rückzahlung der Liquiditätshilfe:
-> Zinsfreies Darlehen über 20000 €, Laufzeit 5 Jahre
-> Darlehen bis 200000 €, im ersten Jahr Zinsfrei, danach 3,69 % p.a., 1. Jahr tilgungsfrei
-> Restschuldbefreiung nach 36 Monaten möglich, wenn die Existenz des Unternehmens gefährdet ist.
Beantragung:
-> Die Antragsvormerkung ist hier bereits möglich
-> Das Antragsformular steht vermutlich ab 01. April 2020 zur Verfügung und wird an dieser Stelle verlinkt.
Niedersachsen
Soforthilfe
Antragsberechtigte/Voraussetzungen:
-> Solo-Selbstständige, Kleinst- und Kleinunternehmen, Start-Ups (> 5 Jahre alt), Freiberufler mit bis zu 49 Beschäftigen
Höhe und Rückzahlung der Soforthilfe:
-> bis 5 Beschäftigte: 3000 €
-> bis zu 10 Mitarbeiter: 5000 €
-> bis zu 20 Mitarbeiter: 10000 €
-> bis zu 49 Mitarbeiter: 20000 €
Beantragung:
-> Antragsstellung bei der NBank
Nordrhein-Westfalen
Soforthilfe für Kleinunternehmen
Antragsberechtigte/Voraussetzungen:
-> für kleine und mittlere Unternehmen aus allen Branchen, Solo-Selbstständige nd Freiberufler
-> das Programm baut auf dem Hilfsprogramm des Bundes auf
Höhe und Rückzahlung der Soforthilfe:
-> bis zu 5 Mitarbeiter: 9000 € (Bundesleistung)
-> bis zu 10 Mitarbeiter: 15000 € (Bundesleistung)
-> bis zu 50 Mitarbeiter: 25000 € (Landesleistung)
Die Soforthilfe muss nicht zurückgezahlt werden.
Beantragung:
-> Antragsstellung vermutlich im Laufe der Woche (KW13) möglich, weitere Informationen folgen
Soforthilfe für freischaffende Künstler:
Künstler, die durch die Corona-Krise Auftragseinbrüche und damit Liquiditätsengpässe erfahren, erhalten eine einmalige Zahlung von bis zu 2000 €
-> Antragsstellung bei der jeweiligen Bezirksregierung möglich, dort erhält man auch das Formular
Rheinland-Pfalz
Erweiterung der Hilfen durch den Bund mit Sofortdarlehen, die zurück gezahlt werden müssen
-> Die Sofortdarlehen haben eine Laufzeit von 6 Jahren und sind bis Ende 2021 Zins- und Tilgungsfrei
Höhe und Rückzahlung der Sofortdarlehen:
-> bis zu 5 Beschäftigte: 9000 € Bundeszuschuss + 10000 € Sofortdarlehen b. Bed.
-> bis zu 10 Beschäftigte: 15000 € Bundeszuschuss + 10000 € Sofortdarlehen b. Bed.
-> bis zu 30 Beschäftigte: 30000 € Sofortdarlehen zzgl. 30% Landeszuschuss
-> Der Bundeszuschuss muss nicht zurückgezahlt werden, das Sofortdarlehen muss zurückgezahlt werden.
Beantragung:
Die Beantragung ist derzeit noch nicht möglich (wird ergänzt, sobald möglich).
Sachsen
In Sachsen wird derzeit auf die Soforthilfe des Bundes verwiesen. Zusätzlich können zinslose Darlehen in Höhe von 5000 bis 50000 € bei der Sächsischen Aufbaubank beantragt werden.
Sachsen-Anhalt
Soforthilfe für Kleinunternehmen:
Ein Sofortprogramm für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen ist angekündigt, weitere Informationen liegen noch nicht vor.
Soforthilfe für Künstler:
-> für erwerbsmäßige Künstler aus den Bereichen Musik, bildende und darstellende Kunst, Schriftsteller mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt.
-> monatlicher Zuschuss von 400 €/Monat, zunächst für maximal 2 Monate geplant
-> Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden
-> Den Antrag findet ihr hier
-> Antrag ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per Mail oder Post an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt senden
Schleswig-Holstein
Soforthilfe
Antragsberechtigte/Voraussetzungen:
-> Kleinstunternehmen, Kleinunternehmen und Solo-Selbstständige, die sich durch die Corona-Krise unmittelbar in einer existenzbedrohenden Wirtschaftslage befinden, sofern kein Anspruch auf Bundeshilfen besteht.
Höhe und Rückzahlung der Soforthilfe:
-> Solo-Selbstständige: 2500 €
-> bis zu 5 Mitarbeiter: 5000 €
-> bis zu 10 Mitarbeiter: 10000 €
Die Soforthilfe muss nicht nicht zurück gezahlt werden.
Beantragung:
-> Der Antrag kann hier gestellt werden.
Thüringen
Soforthilfe
Antragsberechtigte/Voraussetzungen:
-> im Haupterwerb Tätige gewerbliche Unternehmen und Einzelunternehmen
-> Unternehmen in der Branche “Gesundheitswesen”
-> wirtschaftsnahe freie Berufe und Kreativschaffende
Höhe und Rückzahlung der Soforthilfe:
5000 bis 30000 € (je nach Anzahl der Mitarbeiter inkl. Inhaber)
Die Soforthilfe muss nicht nicht zurück gezahlt werden.
Beantragung:
-> Die Soforthilfe kann hier beantragt werden.
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