Schadensfall in der Hundepension – wer haftet?

von | Jun 3, 2016

Fragen zu Schäden in einer Hundepension oder einer Hundebetreuung gibt es regelmäßig in Foren und Facebook-Gruppen zu lesen. Oft ist erstmal unklar, wer in welchem Maße für welche Schäden haftet, doch insbesondere bei höheren Schadenswerten kommt es schnell mal zu einer Auseinandersetzung zwischen Tierhalter und Tierbetreuer…

Juhu, da ist sie nun, die erste Frage, die Tierrechtsanwältin Sabrina Konczak im Rahmen der offenen Fragerunde für dich beantwortet hat. Wir hatten ein wenig Hin- und Herüberlegt, ob wir gleich alle Fragen gesammelt beantworten, haben uns dann aber dagegen entschieden, weil sonst die ein oder andere Frage nicht ausreichend Platz gehabt hätte.

Es sind sehr spannende Fragen eingegangen, die im Laufe der nächsten Wochen an dieser Stelle beantwortet werden. Ich bekam Fragen, die auf aktuellen Fällen basieren, aber auch hypothetische Rechtsfragen rund ums Tier und das Tiergewerbe. Auch schön bunt gemischt, sehr schön – das hat uns beide sehr gefreut und wir werden das bestimmt noch einmal wiederholen. Nun aber mal zur ersten Frage:

Wer haftet, wenn der Hund während des Aufenthaltes in einer Pension einen Schaden verursacht?

*geschrieben von Sabrina Konczak*

Es geht um folgende Frage:

Ein Hund zerstört während seines Aufenthaltes in einer Hundepension Inventar. Eine lückenlose Beaufsichtigung des Hundes ist nicht gewährleistet, da die Hunde auf mehrere Zimmer verteilt werden. Wer ist Schuld am Schaden und muss ihn auf eigene oder Versicherungskosten ersetzen?

Verursacht der Hund einen Schaden, so tritt grundsätzlich die Schadensersatzpflicht des Tierhalters nach § 833 Abs.1 S.1 BGB ein. Dies gilt unabhängig davon, ob den Tierhalter ein Verschulden an dem Vorfall trifft. Das bedeutet zunächst, dass die Schadensersatzpflicht auch dann eintritt, wenn der Tierhalter während der Verursachung des Schadens nicht anwesend ist.
Am 25.03.2014 entschied der Bundesgerichtshof mit dem Az. VI ZR 372/13, dass die Tierhalterhaftung auch dann eingreift, wenn der Geschädigte einen Hund in seiner Hundepension aufgenommen hat. Verursacht der Hund während dieser Zeit einen Schaden, so greift die Tierhalterhaftung ein. Auch die Gewerbsmäßigkeit der Tätigkeit macht den Geschädigten nicht weniger schutzwürdig als andere Personen. Ist dem Geschädigten jedoch ein eigenes Fehlverhalten vorzuwerfen, vermindert sich der Schadensersatzanspruch entsprechend seines Mitverschuldens. In diesem Fall kann jedoch nicht von einem Mitverschulden ausgegangen werden. Es ist anerkannt und üblich, dass es in einer Tierpension zu keiner lückenlosen Beaufsichtigung kommen kann. Solange die Hunde ordnungsgemäß, verantwortungsbewusst und sicher auf verschiedene Räume aufgeteilt werden, ist kein Sorgfaltsverstoß erkennbar.

Ein Mitverschulden könnte zum Beispiel dann angenommen werden, wenn der Geschädigte von einem Hund gebissen wird, weil er sich diesem in einer bedrohenden Weise näherte, sodass sich der Hund bedrängt gefühlt hat.


Das ist eine Frage, die bei den Tierpensionen und Tierbetreuern früher oder später wohl immer mal auftaucht. Für den Tierhalter heißt das, dass er auf jeden Fall über eine entsprechende Hundehalterhaftpflichtversicherung verfügen sollte. Doch auch hier muss oftmals 2x hingeschaut werden, denn nicht alle Versicherungen decken Schäden während einer (gewerblichen) Fremdbetreuung ab.

Hattet ihr schon einmal einen Schadensfall während der Betreuung eines Fremdhundes? Wie habt ihr den Schaden ersetzt bekommen?

Im nächsten Artikel in dieser Reihe erzählt Sabrina dir etwas über die Haftung bei einem Schaden durch den Hund während eines Einzeltrainings, also bleib dran und denk dran:

Mach es EINFACH 🙂

Hallo, ich bin Susann!

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Ich bin seit über 10 Jahren Tierisch Selbstständig und unterstütze dich bei deiner Selbstständigkeit mit Tieren! Neben der Erstellung von Webseiten, Logos, Flyern, Visitenkaren und mehr findest du in meinem Blog allerhand Wissenswertes aber auch Unterhaltsames rund ums Thema Tierische Selbstständigkeit.

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6 Kommentare

  1. Mein Humd hat de n Türrahmen in der Pension beschäftigt und einen Schaden von 400. Euro gemacht. Die Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden nicht. Sie ist der Meinung das ich für den Schaden nicht haften muss. Muss ich den Schaden nun selber bezahlen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
    • Hallo Frau Meininger,
      beachten Sie bitte, dass es sich bei diesem Beitrag um einen Gastbeitrag handelt. Weder bin ich Anwalt noch juristisch bewandert, ich kann und darf hier also keine Rechtsberatung leisten. Im Folgenden handelt es sich daher nur um meine persönliche Meinung.

      Was Ihnen passiert ist, ist natürlich sehr ärgerlich – für alle Beteiligten.

      Aus meiner Erfahrung heraus, spielen mehrere Faktoren hinein: Handelt es sich um eine gewerbliche oder eine private Pension; Was steht in den Vertragsbedingungen der Versicherungen (einige Versicherungen schließen dort Schäden während der Betreuung in gewerblichen Hundepensionen direkt aus) usw.

      Am besten ist es, Sie nehmen hier an dieser Stelle mit einem entsprechenden Anwalt Kontakt auf.

      Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.

      Viele Grüße
      Susann Bernert

      Antworten
  2. Hallo Frau Bernert,

    könnten Sie mir einige Versicherungen Unternehmen empfehlen die Schäden während einer (gewerblichen) Fremdbetreuung abdecken?

    Ich habe viel gesucht und nichts gefunden. Vielen Dank!

    Antworten
    • Hallo Olga,
      vielen Dank für dein Kommentar.

      Leider ändert sich das Angebot in der Versicherungsbranche immer mal wieder, hier hilft tatsächlich nur Nachfragen bei der Versicherung. Eigentlich ist das schade, es wäre mit Sicherheit ein gutes Marketing-Instrument für die Versicherung, so etwas anzubieten; zumal in einer gewerblich geführten Pension das Risiko, das etwas passiert, durch das für die Eröffnung erforderliche und in der Regel durch das zuständige Vet-Amt geprüfte Sachkunde zum Thema Hundehaltung in meinen Augen geringer ist, als wenn Oma Liese aus der Nachbarschaft, die keinerlei Erfahrung mit Hunden hat, den unsicheren, ängstlichen oder auch hormongesteuerten Halbstarken Hund beaufsichtigen soll. Aber nun gut, das ist meine persönliche Meinung zum Thema. Tatsächlich ist es in den mir bekannten Fällen spätestens nach Androhung der Versicherungskündigung durch den Hundehalter oder den Hinweis auf entsprechende Urteile immer zur Schadensübernahme gekommen.

      Aber vorher nachfragen schadet sicher nichts 🙂
      Viele Grüße!
      Susann Bernert

      Antworten
  3. Hallo Frau Bernert,

    während der Urlaubszeit sollte mein Hund 6 Tage in die Tierpension gehen. In Vorkasse habe ich 150€ bezahlt, nachdem ersten Tag rief Sie mich an mein Hund hätte angeblich einen Schaden an der Tapete verursacht. Also habe ich Sie nachdem 2ten Tag durch Bekannten abholen lassen. Sie hat um Abbruch gebeten und das komplette Geld behalten ist dieses rechtens wie ist Ihre Meinung dazu?

    Liebe Grüße

    Klaus

    Antworten
    • Hallo Klaus,
      beachte bitte, dass ich keine rechtliche Aussagen treffen kann und darf, dafür musst du einen Rechtsanwalt hinzuziehen.

      Eine erste Hilfestellung zu deiner Frage solltest du aber mit einem Blick in die AGB der Tierpension erhalten; diese müsstest du ja in irgendeiner Form erhalten und zur Kenntnis genommen haben. Sollte sich darüber das Procedere nicht klären lassen, solltest du im Zweifel einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.

      Antworten

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