Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten zwischen Pflegestellen für Tiere und Tierschutzvereinen. Insbesondere, wenn ohne Pflegestellenvertrag gearbeitet wird erfordert die Beantwortung von Streitfragen viel Fachkenntnis – schwierig, geht es doch meist in diesen Fällen reichlich emotional zu.
Hier kommt nun die dritte Frage der offenen Fragerunde mit Tierrechtsanwältin Sabrina Konczak. Dies hier war tatsächlich wohl die schwierigste und umfangreichste Frage dieser Fragerunde, und es mussten mehrere Urteile gewälzt werden, um die Frage annähernd beantworten zu können.
Richtig gelesen, annähernd.
Denn eine wirklich greifbare Aussage ist hier tatsächlich eine Einzelfallentscheidung.
Es geht um die Frage des Besitzanspruches an einem auf einer Pflegestelle untergebrachten Hund. Die Pflegestelle bekam bei der Übergabe des (Auslands-)Hundes keinerlei schriftliche Vereinbarung oder Pflegestellenvertrag, übernahm im Folgenden alle Kosten, die im Rahmen der Hundehaltung entstanden (Futter, medizinische Versorgung, Steuer etc.). Der Verein ließ lange Zeit nichts von sich hören und bot auch keine Kostenübernahme oder -beteiligung an.
Später entschied die Pflegestelle, den Hund gern behalten zu wollen, und übermittelte diesen Wunsch auch an den Verein, der jedoch auch hierauf nicht reagierte. 3 Jahre später meldete sich der Verein und fordert die Herausgabe des Hundes, weil man nun eine Endstelle gefunden habe und den Hund dorthin geben möchte. Für die Pflegestelle war das wie ein Schlag ins Gesicht. Sie hat sich jahrelang mit dem Angsthund abgemüht und viel gearbeitet, doch auch heute zeigt der Hund deutliche Angst-Tendenzen, sobald er in einer fremden Umgebung ist. Eine Umsiedlung wäre wohl nicht nur für die Pflegestelle ein Worst-Case-Szenario. Der Verein will hiervon jedoch nichts wissen und fordert die Herausgabe des Hundes.
Leider kommt das gar nicht so selten vor und so heißt es für Pflegestellen immer „Augen auf“ bei der Wahl des Vereines, dem man sich als Pflegestelle anbietet. Die Pflegestelle äußerte mehrmals den Wunsch, den Hund adoptieren zu wollen und auch die Schutzgebühr (zusätzlich zu den bisher entstandenen Kosten rund um den Hund) zahlen zu wollen. Der Verein verweigert dies jedoch. Daher kommt es nun zur Fragestellung:
Kann ein Verein die Herausgabe eines Hundes verlangen, wenn dieser an eine Pflegestelle übergeben worden ist, ohne dass ein Pflegestellenvertrag abgeschlossen wurde?
*geschrieben von Sabrina Konczak*
Hunde werden vor dem Gesetz grundsätzlich wie Sachen behandelt. Hieran kann man das Eigentum unter bestimmten Voraussetzungen „ersitzen“. Das bedeutet, man wird nach Ablauf von 10 Jahren Eigentümer. Dies könnte vorliegend problematisch sein, weil bewiesen werden muss, dass man als Besitzer (vorliegend also die Pflegestelle) davon ausgegangen sein muss, Eigentümer geworden zu sein.
Es ist ebenfalls fraglich, ob die Pflegestelle bei der Übergabe auf dem Parkplatz das Eigentum erworben hat. Hierüber hätten man sich vor Ort einigen müssen. Es spielt also für die Beantwortung der Fragen eine Rolle, was genau an dem Tag auf dem Parkplatz besprochen wurde.
Die Frage nach einer möglichen Adoption stellt vorliegend das größte Problem dar. Diese Anfrage spricht juristisch betrachtet nämlich dafür, dass die Pflegestelle nicht davon ausgegangen ist, Eigentümer des Hundes geworden zu sein.
Es könnte möglicherweise ein Zurückbehaltungsrecht bestehen. Das bedeutet, die Pflegestelle könnte den Hund so lange zurückbehalten bis der Verein die in den drei Jahren angefallenen Kosten bezahlt hat. Allerdings könnten hier je nach Details unterschiedliche Probleme auftauchen.
Unter bestimmten Voraussetzungen könnte man versuchen, die Übergabe auf dem Rastplatz als Übereignung des Eigentums darzustellen. Allerdings könnte die Frage nach einer möglichen Adoption zum Problem werden.
Um den Fall konkreter einschätzen zu können, müssen folgende Fragen beantwortet werden:
Was genau wurde an dem Rastplatz besprochen?
Schließt der Verein grundsätzlich keine Verträge mit den Pflegestellen ab?
Wurden die Rechnungen über die Kosten in den vergangenen Jahren bei dem Verein eingereicht?
Wie genau lautet der Wortlaut bei der Frage nach einer möglichen Adoption?
Kein Vertrag ist auch keine Lösung
Ihr seht, hierzu gibt es jetzt keine klare Aussage, da es in dem Falle einer Rechtsberatung gleich käme und zu viele Komponenten zu bedenken sind. Daher haben wir uns auf diese ‚grobe‘ Antwort geeinigt, auch wenn diese dem Fragesteller in der Form (noch) nicht weiter hilft. Hier hilft tatsächlich wohl nur die direkte Inanspruchnahme eines Anwaltes wie Sabrina Konczak.
Durch diesen Fall dürfte sehr deutlich werden, wie wichtig es bei sämtlichen Tierschutzgedanken doch ist, sich eingehend mit den Vereinen zu befassen und schriftlich jegliche Rechte und Pflichten beider Parteien festzuhalten. Doch wie geht es nun in dem Fall weiter? Die Pflegestelle hat sich rechtlichen Beistand geholt, denn aus ihrer Sicht wäre es unverantwortlich, diesen Hund, der mehrere Monate gebraucht hat, um sich an die Pflegestelle zu gewöhnen aus dem gewohnten Umfeld heraus zu reißen. Es ist zu befürchten, dass sich der Verein hier auf Kosten des Hundes als Retter aufspielen möchte und ich persönlich finde es sehr schade, denn es scheint ja kein Einzelfall zu sein.
Sowohl Vereinen als auch Pflegestellen ist dringend anzuraten, einen Pflegestellenvertrag zu schließen, in dem unter anderem die Kostenübernahme geregelt wird, um solche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Wie sieht es bei dir aus? Bist du Pflegestelle und hast so etwas schon einmal erlebt? Oder gehörst du einem Verein an und kannst eher das Agieren des Vereins verstehen? Erzähl mir deine Geschichte in den Kommentaren.
Ich bin eine Pflegestelle mit Vertrag. Kurz vor Weihnachten bekam ich meinen Engel. Im Januar bat ich, den Hund übernehmen zu dürfen. Man würde umgehend kommen, zwecks Kontrolle. Es gab weder eine vorkontrolle, noch sonst irgendwas. Im Abstand von 4 Wochen habe ich regelmäßig versucht, Kontakt aufzunehmen. Keine Rückmeldung. Ich war jetzt eigenmächtig beim Tierarzt meines Vertrauens, damit der Hund mal durchgecheckt wird. Leider liegt der impfpass beim Verein. Die Kosten habe ich natürlich übernommen. Da es sich um eine
unkastrierte Hündin handelt, wären diese Kosten auch noch da. Ich möchte sie ja auch behalten, denn wir haben eine sehr enge Bindung!!! Entgegen des Vertrages läuft sie ohne Leine, weil wir uns das alles in der Zeit erarbeitet haben. Wenn der Verein sich nicht meldet, geht sie erst in 10 Jahren in meinen Besitz????Das ist ein schlechter Scherz!!! Muss ich den pflegevertag immer bei mir führen, damit ich beweisen kann, dass sie angemeldet und versichert ist?
Hallo Martina,
vielen Dank für dein Kommentar.
Beachte bitte, dass ich keine Rechtsberatung anbieten kann und darf; der Beitrag entstand damals in Zusammenarbeit mit einer auf Tierrecht spezialisierten Anwälten.
Ich würde dir raten, dich ebenfalls mit deinem Anliegen, an einen Anwalt zu wenden; da man dir dort sicher eine fundiertere und rechtlich sichere Auskunft zu deinem individuellen Fall geben kann.
Viele Grüße
Susann Bernert