Schadensfall beim Hundetraining

von | Jun 18, 2016

Während die erste Frage der offenen Fragerunde sich mit der Schuldfrage bei einem Schaden durch einen Pensionshund in der Pension beschäftigt hat, werfen wir heute doch mal einen Blick in die Hundeschulen und ins Hundetraining.

Während früher der Hauptteil der Hundeerziehung auf eingezäunten Plätzen vorging, arbeiten heute viele Hundetrainer vor allem mobil. Einer der Hauptgründe dafür liegt meiner Erfahrung nach in dem Vorteil, dass das richtige Verhalten in einer Realsituation geübt werden kann. Was aber passiert, wenn in einer solchen ‘mobilen Tainingsstunde’ etwas Unvorhergesehenes passiert und der Hund zum Beispiel beißt?

Haftet dann der Besitzer des Hundes oder ist doch der Trainer, unter dessen Aufsicht das Training absolviert wird hier in der Verantwortung? Tierrechtsanwältin Sabrina Konczak weiß dazu folgendes zu berichten.

Schadensfall während der Trainingsstunde

*geschrieben von Sabrina Konczak*

Jeder Hundehalter ist grundsätzlich verantwortlich für alle Schäden, die sein Tier verursacht. Hierunter fallen sowohl Personenschäden als auch Sachschäden. Die Tierhalterhaftung ist vom Gesetzgeber in § 833 BGB geregelt:

§ 833 BGB
„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. (…)“

Das bedeutet im vorliegenden Fall, dass der Hundehalter für den von seinem Hund verursachten Schaden aufkommen muss. Dies gilt auch dann, wenn der Schaden innerhalb einer Trainingsstunde stattgefunden hat und zwar unabhängig davon, ob der Trainer unmittelbar anwesend ist oder nicht. Ich empfehle jeder Einrichtung, die mit Hunden arbeitet, einen Vertrag mit dem Halter des Tieres abzuschließen, in welchem die Haftung ausdrücklich geregelt wird. Dies verhindert unnötige Missstimmung im Falle eines eingetretenen und vom Hund verursachten Schadens. Ein Hundehalter wird in derartigen Situationen folgendes Argument vortragen: „Aber ich habe mich doch an die Anweisungen des Trainers gehalten.“ Und tatsächlich ist in manchen Situationen ein Mitverschulden des Hundetrainers denkbar. Sollte dieser Anweisungen erteilt haben, die geeignet sind, andere Menschen oder Tiere zu gefährden, so haftet der Hundetrainer unter Umständen mit dem Hundehalter gemeinsam als sogenannte Gesamtschuldner. Solange ein Hundetrainer besten Wissens und Gewissens handelt, kann jedoch kein Mitverschulden angenommen werden und der Hundehalter haftet allein für den von seinem Tier verursachten Schaden.


Die richtige Absicherung beim Hundetraining ist wichtig

Es ist also besonders wichtig für Hundeschulen und Hundetrainer vor dem Trainingsbeginn die Haftung im Schadensfall mit dem Hundehalter abzuklären. Zwar hofft man immer, dass nichts passiert, aber ausschließen kann man es ja nun mal einfach nicht. Schon gar nicht, wenn man mit Lebewesen arbeitet, die eben nicht wie ein Computer programmiert werden können.

Es macht also auch hier Sinn, den Hundehalter auf den Abschluss einer entsprechenden Tierhalterhaftpflichtversicherung hinzuweisen und dies auch vertraglich festzuhalten. Damit du abgesichert bist, wenn doch mal was passiert.

Dass du durch deine Anweisungen im Training keine Menschen oder Tiere gefährdest, versteht sich ja wohl von selbst, oder? Die nächste Fragestellung hat Sabrina ein wenig Kopfzerbrechen bereitet: Nachdem einer Pflegestelle am Rastplatz ein Hund ohne jeglichen Vertrag übergeben wurde, hat die Pflegestelle in der Folge sämtliche Kosten zur Haltung des Tieres übernommen und nach einiger Zeit dem Verein seinen Übernahmewunsch mitgeteilt. Nach nunmehr 3 Jahren hat sich der Verein gemeldet und fordert die Herausgabe des Hundes ein, weil man jetzt einen Endplatz für den Hund hätte. Ihr dürft gespannt sein, was Sabrina zu dieser Frage zu sagen hat.

Wie sieht es bei dir aus? Hattest du schon einmal einen Schadensfall während deines Unterrichtes? Und wie sicherst du dich gegen entsprechende Ansprüche dem Hundehalter gegenüber ab?

 

Hallo, ich bin Susann!

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Ich bin seit über 10 Jahren Tierisch Selbstständig und unterstütze dich bei deiner Selbstständigkeit mit Tieren! Neben der Erstellung von Webseiten, Logos, Flyern, Visitenkaren und mehr findest du in meinem Blog allerhand Wissenswertes aber auch Unterhaltsames rund ums Thema Tierische Selbstständigkeit.

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  1. Hallo, ich betreibe eine Hundeschule und hatte in der Übungsstunde einen Schadensfall, bei dem sich der zu schulende Hund ein Bein brach. Dies geschah bei einer Abwehrhandlung der aggressiven Attacke des Hundes gegen meinen Oberkörper. Der Hund wurde dabei von mir mit Leine und Halsband seitlich abgewehrt und kam unglücklich mit dem Hinterlauf auf dem Boden auf. Ohne diese Abwehrbewegung hätte der Hund mich in Richtung Oberkörper/Kopf beißen können. Nun soll ich für die Tierarztkosten aufkommen. Können Sie mir einen rechtlichen Tip geben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Diethelm Klüsener

    Antworten
    • Hallo Diethelm,

      beachte bitte, dass ich kein Rechtsanwalt bin. Anhand deiner Beschreibung würde ich dir aber raten, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, da der von dir beschriebene Fall doch etwas komplex erscheint.
      Frau Konczak, die diese Frage damals beantwortet hat; hat ihre Kanzlei aus privaten Gründen aufgegeben; aber du findest sicher mit Hilfe von Google einen geeigneten und auf Tierrecht spezialisierten Anwalt.

      Viele Grüße
      Susann Bernert

      Antworten
  2. Hallo,beim Hundetraining hat der Trainer meinen Hund so stark verletzt,das er einen Rückenmarksinfarkt erlitt.
    Da er Vermutlich keine Versicherung hat die solche Fälle abdeckt,bin ich mir nicht sicher wer für den Schaden aufkommen muss und die Behandlungskosten.
    ich bin verzweifelt und überlege ihn anzuzeigen.

    Antworten
    • Hallo,
      zuerst einmal tut es mir leid, dass du und dein Hund diese Erfahrung machen mussten/müssen. Ich hoffe, deinem Hund geht es inzwischen wieder etwas besser.

      Beachte bitte, dass ich keine rechtliche Aussagen treffen kann und darf; ich würde dir in deinem Fall dazu raten, einen Fachanwalt hinzu zu ziehen. der prüfen kann, ob und welche Ansprüche du ggü. dem Hundetrainer geltend machen kannst. Ob dieser dann eine Versicherung hat, die solche Fälle abdeckt oder er die Kosten aus eigener Tasche zahlen muss, ist für dich letztlich unerheblich.

      Dir und deinem Hund alles Gute!

      Antworten

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