Online-Hundetraining als neuer Trend
Im Moment gibt es einen großen Hype um Online-Hundetraining bzw. allgemein Dienstleistungen in ein Online-Business umzuwandeln.
Ich persönlich beobachte diese Entwicklung sehr skeptisch und bezeichne es gern als eine Gradwanderung.
Was das Hundetraining online so schwierig, aber dennoch reizvoll macht
Sicher kann man online allgemeine Tipps und Anleitungen geben, aber ich denke, spätestens dann, wenn es um komplexere Verhaltensprobleme des Hundes geht (hierzu zähle ich z.B. Aggressionsverhalten) könnte ein Training auf Entfernung problematisch verlaufen. Weil man den Hund und den Halter schließlich nicht sieht.
Sicherlich kann man hier mittlerweile sehr gut mit Videos und Live-Übertragungen arbeiten, aber im Endeffekt bekommt man nur das zu sehen, was der Hundehalter einen sehen lassen möchte.
Ironischerweise ist vielen Hundetrainern die telefonische Beratung (zurecht) aus genau denselben Gründen oft suspekt: Man muss sich dabei auf die Informationen stützen, die man vom Hundehalter erhält. Ohne den Hund gesehen zu haben. Ohne die Körpersprache zwischen Hund und Halter „im Ernstfall“ zu sehen. Ohne den Umgang mit dem Hund durch andere Personen zu sehen.
Hinzu kommt, dass man sich was die Verhaltensinterpretation angeht, ausschließlich auf die Halteraussagen stützen kann.
Aber wie oft erlebe ich es im Hundetraining, dass mir vermeintlich aggressive Hunde angekündigt werden – und beim Besuch sieht man zurückgelegte Ohren, gebückte Haltung und einen eingezogenen Schwanz?
Sicher, Videos sind hierfür ein guter zusätzlicher Baustein. Dennoch bekomme ich im Zweifel nur die Videos zu sehen, die der Hundehalter mir zeigen will.
Die vielleicht ein beschönigtes Verhalten zeigen – so wie wenn man zu einem neuen Kunden kommt, an der Tür klingelt und dann erst einmal 20 Minuten warten muss, während man durch die Tür hört, wie der Hund vom Ankläffen der Tür abgehalten wird.
Dabei wäre es doch für jeden guten Trainer wichtig, hier schon Zusatzinfos wie z.B. die Körpersprache zu sehen, um das Problem besser identifizieren zu können. Aber bei diesem Beispiel kann ich zumindest durch die Wartezeit und das Hörerlebnis eine Ahnung von dem bekommen, was sich hinter der Tür abspielt.
Und ich sehe noch ein weiteres Problem an der Geschichte:
Oftmals wird Online-Hundetraining aus der Intention heraus angeboten, mehr Kunden anzuziehen und einen größeren Bekanntheitsgrad zu entwickeln.
Sicher, im ersten Moment kann man damit mehr Kunden erreichen, weil ja theoretisch jeder mit einer halbwegs stabilen Internetverbindung teilnehmen kann. Egal von wo auf der Welt.
Klingt verlockend oder?
Im gleichen Zug muss man aber bedenken, dass man sich dadurch sehr austauschbar macht.
Momentan gibt es ja noch nicht so viele, die Online-Hundetraining anbieten, doch es nimmt zu. Und so wie die Zahl der potenziellen Kunden steigt, so steigt auch die Zahl der Mitbewerber, mit denen man konkurrieren muss. Wir können hier weniger mit unserer Persönlichkeit punkten, denn letztlich macht der Trend zum Hundetraining es dem Endkunden ja auch sehr einfach, sich nach Alternativen umzusehen.
Womit können wir dann noch punkten? Es ist bekannt, dass lediglich 10 – 15% der Inhalte die wir vermitteln relevant für den Kunden sind.
Wir binden unsere Kunden also zu einem Großteil mehr an unsere eigene Persönlichkeit als an unser tatsächliches Fachwissen. Doch wie viel von dieser Persönlichkeit kann ich bei einem Online-Training noch vermitteln?
Ich kann keine Hände mehr schütteln, ich kann nichts mehr zu trinken anbieten, keine Taschentücher mehr reichen, wenn mein Kunde beim Erstgespräch über seine Verzweiflung spricht. Ich kann den Hund nicht mehr abtasten um zu sehen, wie und wo er vielleicht verspannt ist und ich kann dem Hundebesitzer auch nicht direkt an seinem Hund zeigen, wo er den Puls fühlen muss.
Natürlich verlieren wir nicht alles an Persönlichkeit beim Online-Hundetraining. Aber in meinen Augen doch eine Menge.
Und schlussendlich geht auch der große Faktor ‚Austausch unter den Kunden‘ verloren durch die immer höhere Anonymität. Ich für meinen Teil finde es sehr schön und wertvoll, wenn sich in den Gruppen ausgetauscht wird. Wenn sich vielleicht sogar Freundschaften bilden, die während eines Kurses beginnen und den Grad der gemeinsamen Spaziergänge außerhalb der Hundeschule erreichen.
Ich sehe den Online-Training-Hype also aus vielerlei Gründen mit sehr gemischten Gefühlen.
Online-Hundetraining – die rechtliche Seite der Medaille
Und dann gibt es da natürlich noch die rechtliche Seite. Hier fielen mir auf Anhieb schon 2 Fragen ein:
- Die Erlaubnis nach §11 Abs 8f TSchG. wird oftmals nur lokal ausgestellt. Wenn ich jetzt aber jemanden per OnlineHundetraining in einem weit entfernten Landkreis im Training anleite – müsste ich dort erst dieselbige Erlaubnis beantragen?
- Wer ist schuld, wenn auf eure Trainingsanweisung hin etwas passiert oder nicht passiert?
Hierzu habe ich Rücksprache mit Tierrechtsanwältin Sabrina Konczak gehalten, die mir im Zuge dessen den folgenden Text verfasst hat:
Frage 1 – § 11
§ 11 Tierschutzgesetz bezieht sich nicht nur auf die Ausbildung von Hunden, sondern auch auf die Anleitung des Besitzers, den Hund auf eine bestimmte Weise auszubilden.
Die also auch für sogenannte Webinare erforderliche Erlaubnis gemäß § 11 Tierschutzgesetz wird lokal ausgestellt. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Erlaubnis auf einen bestimmten Bereich begrenzt ist. Die Erlaubnis gilt bundesweit. Ausnahmen können bestehen, wenn die zuständige Behörde die Erlaubnis unter bestimmten Auflagen erstellt. Im Rahmen des Antrages muss die genaue Bezeichnung dessen erfolgen, was für eine Tätigkeit man mit der Erlaubnis auszuüben plant. Daher kann die Behörde diesbezüglich Auflagen und Bestimmungen festlegen.
Wer also ein Webinar zum Thema Hundeerziehung anbieten möchte, kann dies grundsätzlich nach Erteilung der entsprechenden Erlaubnis gemäß § 11 Tierschutzgesetz unabhängig von dem Wohnort der jeweiligen Teilnehmer machen.
Frage 2 – Haftungsausschluss
Es ist absolut empfehlenswert umfangreiche AGB zu formulieren. Unter Umständen ist zum Beispiel die Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz an bestimmte Auflagen gebunden. Diese sollten unbedingt in den AGB auftauchen.
Wichtig ist zudem, die Haftung zu regeln. Es sind viele und weitgreifende Fälle denkbar, in denen der Trainer für Schadensereignisse verantwortlich gemacht werden könnte.
Zwar unterliegen die AGB grundsätzlich einer sogenannten Inhaltskontrolle. Das bedeutet, dass zum Beispiel keine Klausel überraschend sein darf und die einzelnen Unterpunkte klar und deutlich formuliert sein müssen. Etwaige Unstimmigkeiten gehen immer zu Lasten des Verwenders, d.h. im vorliegenden Fall zu Lasten des Hundetrainers. Daher sollte in jedem Fall ein fachkundiger Rechtsanwalt die AGB formulieren oder zumindest prüfen. Es ist durchaus möglich, einen weitreichenden Haftungsausschluss zu vereinbaren.
Ein Haftungsausschluss könnte zum Beispiel so formuliert werden:
Die Hundeschule XY übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die dem Hundehalter oder seinem Hund oder Begleitpersonen durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen. Eine Haftungsverpflichtung besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Hundeschule. Alle Begleitpersonen sind von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Der Hundehalter haftet in vollem Umfang nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelung, für jegliche Schäden die sein Hund verursacht. Soweit es im Rahmen der Ausbildung notwendig ist, den Hund von der Leine zu lassen, weisen wir ausdrücklich auf die gesetzlichen Bestimmungen hin. Die Hundeschule kann nur eine Empfehlung aussprechen, der Hundehalter handelt eigenverantwortlich.
(Wenn du dich für Tierrecht interessierst, schau dir unbedingt auch die anderen Gastartikel von Sabrina an: Schadensfall in der Hundepension, Schadensfall im Hundetraining, Kein Pflegestellenvertrag und Vermieter verlangt Leinenpflicht.
Es ist also grundsätzlich möglich, per Webinar oder VideoChat Hundetraining auch über weite Entfernungen anzubieten. Allerdings solltest du im Vorwege des Trainings erst einmal dich selbst vor Forderungen schützen und bei deinem zuständigen Veterinäramt zumindest über dein neues Angebot informieren, sofern du dies noch nicht im Antrag für die Erteilung des Sachkundenachweises nach §11 Abs. 8f getan hast.
Wofür du dich nicht schützen kannst, sind die eigenen Emotionen, wenn etwas im Training schief läuft und du nicht entsprechend regulierend eingreifen kannst und die evtl. für den Hund, den Besitzer und Dritte weitreichende Folgen haben könnten.
Ich selbst bleibe dem Thema gegenüber skeptisch eingestellt und werde es vermutlich selbst auch nicht anbieten. Mir geht dabei einfach zuviel Persönlichkeit flöten. Hinzu kommt, dass ich selbst als Kunde auch nie ein reines Online-Hundetraining in Anspruch nehmen würde. Aber das ist ja nur meine Meinung.
Wie sieht es bei dir aus? Möchtest du Online-Hundetraining anbieten oder tust es vielleicht schon? Wie sind dabei deine Erfahrungen, auf welche Schwierigkeiten bist du dabei gestoßen?
Hallo,
in dem Bericht von Frau Konczak ist nur die Rede von einem Webinar. Wie sieht es denn nach §11 8f mit einer Online Plattform aus wo man Tipps gibt und erklärt wie ich dem Hund z.B. Sitz beibringe. Also ein absolutes Infoprodukt ohne individuelle Betreuung. Der Kunde kann sich selbst schlau lesen und selber entscheiden ob er dem Hund Sitz auf diese Weise oder eine andere beibringen möchte? Es gibt Texte Videos und Bilder an denen gezeigt wird wie es gehen könnte.
Hallo liebe Ramona,
ich habe bzgl. deiner Frage noch einmal Rücksprache mit Frau Konczak gehalten. Deine Beschreibung ist ja ähnlich wie in einem Buch und hat nichts mit individuellem Hundetraining zu tun, so dass es da keine Probleme geben sollte. Zur Sicherheit würde ich dir dennoch empfehlen, mal bei deinem Veterinär-Amt nachzufragen.
Hab einen schönen 3. Advent 🙂