In den letzten Teilen der Serie habe ich dir erzählt, warum du am sichersten fährst, wenn du eigene Bilder für dein Marketing benutzt. Manchmal ist das aber nicht möglich und du musst doch auf Fremdbilder zurückgreifen. Was speziell bei Bilddatenbanken zu beachten ist, darum ging es im letzten Teil der Serie. Doch wie ich auch dort schon geschrieben habe, gibt es manchmal leider den Fall, dass jemand dort unberechtigterweise Bilder hochgeladen hat, und du ausgerechnet die verwendet hast. Oder du hast Bilder oder Medien genutzt, weil du es einfach (noch) nicht besser wusstest.
In diesen Fällen kann es passieren, dass du irgendwann einen Brief aus dem Briefkasten holst, der sehr unschön ist: eine Abmahnung.
Die komplette Artikelreihe
1. Was sind überhaupt Urheberrechte und Nutzungsrechte?
2. Welche Arten von Nutzungsrechten gibt es?
3. Darf ich kostenlose Bilder aus dem Internet für meine Seite benutzen?
4. Wie sieht es mit Bildern aus Bilddatenbanken aus?
5. Was ist zu tun, wenn ich eine Abmahnung oder eine Unterlassungserklärung erhalte?
6. Was kann ich tun, wenn mein Bild von jemand anderem verwendet wird?
Wenn du noch nie mit diesem Thema zu tun hattest, kann so ein Schreiben sehr erschreckend wirken. Häufig ist eine Frist zu beachten, noch häufiger von einer meist hohen Schadensersatzzahlung und die Androhung weiterer rechtlicher Schritte die Rede. Aber auch bei der Beantwortung dieses Schreibens kannst du Fehler machen, die dich in noch mehr Schwierigkeiten bringen. Also bitte, bitte – unterschreib nicht einfach sofort panisch. Atme erstmal durch und geh die folgenden drei Schritte durch.
1. Handelt es sich tatsächlich um eine rechtmäßige Abmahnung?
Immer wieder kommt es vor, dass Abmahnungen geschrieben werden, deren Absender gar keine Berechtigung dafür hat. Vor einigen Jahren gab es sogar Fälle von Abmahnschreiben von nicht-existenten Anwälten. Bitte prüf also im Vorwege, ob der Absender überhaupt existiert und ob es sich dabei um den Urheber, Inhaber von Nutzungs- und Verwendungsrechten, einen Lizenznehmer oder die Wahrungsgesellschaft (GEMA) handelt.
Prüf bitte auch genau, ob die Absenderdaten wirklich die korrekten Daten sind. Es gab schon Schreiben von Anwälten, die tatsächlich nur dadurch erkennbar waren, dass die Kontonummern andere waren, Logo, Adresse etc. wurde einfach aufgedruckt. Das Abmahngeschäft bringt viel Geld mit sich…
Gleichzeitig musst du schauen, ob die Urheberrechtsverletzung überhaupt existiert. Prüfe, um welches Bild (denk daran, ich schreibe hier über Bilder, es gilt aber genauso für jegliche andere Medien wie Musik, Icons, Illustrationen etc.) es sich handelt, ob du dieses tatsächlich verwendest oder verwendet hast.
2. Durchatmen, Tee trinken und dann einen Anwalt kontaktieren
Solltest du eine rechtmäßige Abmahnung erhalten haben (oder dir nicht sicher sein, es aber vermuten) – kontaktiere bitte unbedingt einen Anwalt. Und zwar BEVOR du irgendetwas unterschreibst oder bezahlst. Denn Abmahnschreiben sind häufig mit Dingen wie Unterlassungserklärungen gekoppelt.
Ein Anwalt kostet zwar auch erst einmal Geld, aber wenn du einen Anwalt hast, kann dieser dich auch unterstützen und für dich prüfen, ob die Schadensersatzhöhe angemessen ist. Unter Umständen kann dich ein Anwalt auch darin unterstützen, ein Gegenschreiben zu formulieren, wenn du der Meinung bist, die Abmahnung ist unberechtigt (weil du zum Beispiel das Bild aus einer Bilddatenbank in dem Glauben heruntergeladen hast, es nutzen zu dürfen).
Tue bitte NICHTS ohne vorher mit einem Anwalt gesprochen zu haben! Im besten Fall sogar einen auf Urheberrecht spezialisierten Anwalt.
3. Auf den Anwalt hören
Berate dich mit dem Anwalt, dieser kann dir genau sagen, welche Maßnahmen du durchführen sollst. In vielen Fällen wird er dir davon abraten die geschickte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und eine eigene formulieren oder sich darauf mit dem Abmahner verständigen, dass dieser eine neue schreibt.
Das große Problem bei Unterlassungserklärungen ist nämlich, dass du darin unterschreibst, nie wieder eine Urheberrechtsverletzung zu begehen und wenn du dagegen verstößt, eine noch viel höhere Strafe zahlen musst, wenn du es (versehentlich oder unwissentlich) doch tust. Daher solltest du hierbei sehr umsichtig vorgehen. Hier werde ich dich aber nicht weitergehend beraten, dafür ist unbedingt ein Anwalt erforderlich.
Bei Abmahnungen gibt es vieles zu beachten, es darf auch nicht jeder eine Abmahnung schreiben und es gibt, genauso wie für deine Rechnungen gesetzliche Vorgaben, die vom Absender zu beachten sind.
Eine Abmahnung ist unschön und finanziell meist schmerzhaft, man kann bei einer Urheberrechtsverletzung leicht bei einem Schadensersatz im vierstelligen Bereich landen. Das ist natürlich erschreckend. Aber, wie ich dir hier beschrieben habe, tust du gut daran, keine Panik zu bekommen, wenn du ein solches Schreiben erhältst.
Ist die Abmahnung berechtigt, wirst du um eine Schadensersatzzahlung nicht herumkommen. Unter Umständen kann es dir allerdings gemeinsam mit einem Anwalt gelingen, die Höhe der Zahlung zu mindern und vor allem weitere Abmahnungen zu verhindern.
Aber im besten Fall nutzt du sowieso, wie bereits von mir erwähnt, eigene Bilder oder Bilder für die du die rechtmäßigen Nutzungs- und Verwendungsrechte besitzt. Allerdings kann es dir auch passieren, dass du im Netz über ein Bild, welches du gemacht hast, stolperst und es auf einer fremden Seite genutzt wird. Im schlimmsten Fall auch noch von einem Mitbewerber. Was du in solchen Fällen tun kannst, erzähle ich dir im nächsten und letzten Teil der Reihe.
Bis dahin wünsche ich dir einen schönen 3. Advent,
Deine Susann
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