Bildrechte Teil 2 – Welche Arten von Nutzungsrechten gibt es?

von | Feb 14, 2020

Heute geht es weiter mit dem umfangreichen und großem Thema „Bildrechte“. Was darfst du, was musst du beachten, welche Rechte gibt es und welche Rechte hast du selbst, wenn es um deine Bilder geht? Im ersten Teil meiner kleinen Reihe habe ich ja schon grundsätzlich erklärt, dass sich die Bildrechte eigentlich in die zwei Bereiche Nutzungsrechte und Urheberrechte unterteilen.

Ich habe bereits den Unterschied zwischen diesen beiden Rechten erklärt und warum du Nutzungsrechte benötigst, wenn du ein Bild veröffentlichen möchtest, welches nicht dir gehört. Solltest du den Beitrag noch nicht gelesen haben, kannst du das hier direkt nachholen.

Heute möchte ich genauer auf die Nutzungsrechte eingehen. Ich hatte ja bereits angeschnitten, dass es viele verschiedene Arten von Nutzungsrechten gibt und es wichtig ist, die richtigen Nutzungsrechte zu haben, wenn man ein fremdes Bild (oder ein Design, ein Icon, ein Musikstück oder oder oder – eben alles, was von jemand anderem erschaffen wurde) benutzen möchte. Daher schauen wir uns doch jetzt mal die verschiedenen Arten an. Als kleinen Hinweis: Die folgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, ich umreiße hier nur die wichtigsten Arten von Nutzungsrechten.

Die komplette Blogreihe zum Theme Bildrechte

1. Was sind überhaupt Urheberrechte und Nutzungsrechte?
2. Welche Arten von Nutzungsrechten gibt es?
3. Darf ich kostenlose Bilder aus dem Internet für meine Seite benutzen?
4. Wie sieht es mit Bildern aus Bilddatenbanken aus?
5. Was ist zu tun, wenn ich eine Abmahnung oder eine Unterlassungserklärung erhalte?
6. Was kann ich tun, wenn mein Bild von jemand anderem verwendet wird?

Verschiedene Arten von Nutzungsrechten

Nutzungsrechte geben dir genau vor, was du mit einem Bild tun darfst, ob du es nur auf einer privaten Webseite, auf deiner Business-Seite, in Drucksachen, in Werbematerialien, Büchern oder ähnlichem verwenden darfst. Dabei gibt es viele Einschränkungen, auf die du beim Erwerb von Nutzungsrechten achten solltest. Das wichtigste ist die Unterteilung in einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht, beide können allerdings mit Einschränkungen versehen sein.

Einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht

Hast du das einfache Nutzungsrecht für ein Bild erworben, bedeutet das, dass du das Bild benutzen darfst, es aber gleichzeitig auch eine unbegrenzte Anzahl von Menschen gibt, die für dieses Bild ebenfalls dieses Nutzungsrecht haben. Es kann dir also passieren, dass das gleiche Bild ebenso von einem Mitbewerber verwendet wird, wie von dir auch.

Hast du alternativ das ausschließliche Nutzungsrecht an einem Bild erworben, so darfst allein du entscheiden, was mit dem Bild passiert und ob du das Nutzungsrecht weiteren Personen einräumst. Wird das Bild von jemandem anderem ohne dein Einverständnis genutzt, hast du die Möglichkeit, ein Klageverfahren wegen Urheberrechtsverletzung anzustreben und zwar selbst dann, wenn das Bild vom eigentlichen Urheber verwendet wird. Es taucht also in keinem Fall auf einer Konkurrenz-Seite auf.

Wie schon gesagt, ist es für den Urheber möglich, das Nutzungsrecht einzuschränken, so dass er zum Beispiel die Bilder trotzdem auf seiner Webseite zeigen darf oder du trotzdem einen Verweis auf den Urheber geben musst, wenn du das Bild nutzt. Hier kommt es stark darauf an, was vertraglich bei der Erwerbung des Nutzungsrechtes zwischen dir und dem Urheber vereinbart wurde. Lies also genau!

Die folgenden Einschränkungen des Nutzungsrechts sind die geläufigsten:

Zeitliche Beschränkung des Nutzungsrecht

Liegt eine zeitlich beschränktes Nutzungsrecht vor, bedeutet das, dass das Nutzungsrecht (einfaches oder ausschließliches) nur für einen bestimmten Zeitraum erworben wird. Wie lang dieser Zeitraum ist, ist völlig frei wählbar zwischen Urheber und dem Inhaber der Nutzungsrechte. Diese Form der Beschränkung findet sich zum Beispiel häufig beim Verleih von Kinofilmen. Der Kinobetreiber erhält dann ein einfaches, zeitlich beschränktes Nutzungsrecht und darf damit den Film in einem festgelegten Zeitrahmen zeigen. Zeigt er den Film nach Ablauf der zeitlichen Begrenzung ist das ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz. Auch bei der Berichterstattung über Veranstaltungen kann diese Form der Einschränkung zum Tragen kommen.

Das zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht liegt dann vor, wenn die Nutzung nach dem Kauf nicht zeitlich eingeschränkt ist. Ich gebe zum Beispiel Kunden, für die ich eine Homepage erstellt habe, ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Würde ich es zeitlich beschränken, dürfte der Kunde die Webseite nach Fristablauf nicht weiter verwenden oder müsste die Nutzungsrechte erneut kaufen. Auch bei der Gestaltung von Vorlagen für Flyern oder ähnliches gebe ich normalerweise ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Ich weiß aber, dass viele Design-Agenturen das anders handhaben und der Kunde sich dann für jeden neuen Ausdruck erneut die Nutzungsrechte kaufen muss. Also schau auch bei diesen Verträgen genau hin.

Räumliche Beschränkung des Nutzungsrecht

Ähnlich wie eine zeitliche Beschränkung funktioniert auch die räumliche Beschränkung des Nutzungsrechts. Es ist damit möglich, dass du ein Bild nur in einem bestimmten Land, einer Sprachregion oder aber weltweit nutzen darfst. Eine räumliche Beschränkung macht natürlich gerade für Bilder, die du auf deiner Webseite verwendest keinen Sinn, denn diese kann ja von überall auf der Welt aufgerufen werden. Allerdings kann es zum Beispiel Sinn machen, wenn ein Bild für ein örtliches Unternehmen in einer Broschüre oder einem Flyer abgedruckt werden soll. Dann könnte man das einfache Nutzungsrecht mit einer örtlichen Einschränkung versehen. In der Praxis ist es dann möglich, dass das Bild auch bei einem anderen Leistungsanbieter auftaucht, der aber eben z.B. außerhalb eines bestimmten Umkreises oder in einem anderen Bundesland sitzt. Natürlich ist es auch möglich, ein Bild ohne räumliche Beschränkung zu ver-/kaufen, so machen es zum Beispiel die Bilddatenbanken, denn diese hätten gar nicht die Möglichkeit, die Einhaltung einer räumliche Beschränkung zu kontrollieren.

Inhaltliche Beschränkung des Nutzungsrecht

Es ist für den Urheber auch möglich, die Nutzung des Bildes inhaltlich zu beschränken. Das bedeutet zum Beispiel, dass du ein Bild zwar für deinen Flyer vervielfältigen (z.B. drucken) darfst, aber nicht in deinem geschriebenen Buch. Oder dass das Buch nur eine bestimmte Auflage haben darf, wenn du das Bild dafür verwenden willst.

Auch ganz wichtig ist hier, dass eine gewerbliche von einer privaten Nutzung unterschieden wird. Du darfst vielleicht das Bild für deinen privaten Fotoband als Hintergrund nutzen, nicht aber, wenn du damit Werbemittel für dein Geschäft gestalten willst.

Oder du gibst einer Zeitschrift, die Erlaubnis eines deiner Bilder abzudrucken – das bedeutet nicht automatisch, dass dieses Bild auch in einer Online-Ausgabe abgedruckt werden darf.

Eine weitere wichtige Beschränkung liegt in der Frage, ob du das Bild bearbeiten darfst oder es nur unbearbeitet nutzen darfst. Gerade die inhaltliche Beschränkung gibt also eine Menge Fallstricke her und es ist hier sehr wichtig, sich vorher gut zu überlegen, wofür man das Bild verwenden möchte.

Allerdings sind Nutzungsrechte auch nicht in Stein gemeißelt. Manchmal ergeben sich Sachen einfach mit der Zeit (z.B. ein Buch, für das du ein Bild verwenden willst, von dem du aber zu Beginn deiner Tätigkeit noch weit entfernt warst). Wenn du dann die entsprechenden Nutzungsrechte nicht hast, wende dich einfach an den Urheber.

Aller Wahrscheinlichkeit nach, wird er nicht abgeneigt sein, die für die zusätzliche Nutzung weitere Nutzungsrechte einzuräumen bzw. die bestehenden zu erweitern, natürlich mit zusätzlicher Vergütung.

Google-Bildersuche nach Nutzungsarten filtern

Bei der Google-Bildersuche kann man übrigens über den Suchfilter nach Bildern mit bestimmten Nutzungsrechten filtern, um einen Anhaltspunkt zu bekommen (ich selbst würde es aber immer nochmal überprüfen, bevor ich ein Bild verwende). Der Suchfilter erscheint allerdings auch erst auf der Ergebnisliste. Man muss also erst den Suchbegriff in der Bildersuche eingeben und suchen und kann dann bei den aufgelisteten Ergebnissen nach Nutzungsrechten filtern.

So, das war das Wichtigste zu den Nutzungsrechten für Bilder und andere Medien. Hast du hierzu Fragen? Dann hinterlass mir einfach ein Kommentar. Im nächsten Beitrag der Reihe beschäftigen wir uns dann mit der Frage, ob man Bilder aus dem Internet einfach so nutzen kann – wenn du gut aufgepasst hast, kannst du dir die Antwort sicher schon denken. Wenn du magst, schreib mir doch ein Kommentar mit deinen Gedanken ob ja oder nein und warum.

Bis bald,

Susann

Hallo, ich bin Susann!

Hallo, ich bin Susann!

Ich bin seit über 10 Jahren Tierisch Selbstständig und unterstütze dich bei deiner Selbstständigkeit mit Tieren! Neben der Erstellung von Webseiten, Logos, Flyern, Visitenkaren und mehr findest du in meinem Blog allerhand Wissenswertes aber auch Unterhaltsames rund ums Thema Tierische Selbstständigkeit.

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