Wie du deinen Twitter-Account löschen kannst

von | Okt 8, 2018

Im Zuge der Datenschutzgrundverordnung und des kürzlich erfolgten EuGH-Urteils gegen Facebook-Seiten, war es in meinen Augen mal wieder Zeit dafür, zu überprüfen, auf welchen Soial-Media-Plattformen ich denn mit meinem Business so unterwegs bin und ob sich dort neue Fallstricke ergeben haben. Ein Netzwerk auf meiner Liste ist mir schon länger mehr Last als Segen: Twitter.

Für mich mehr Last als Segen: Twitter

Das liegt nicht an Twitter selbst, das liegt auch nicht an einer evtl. fragwürdigen Datenschutzproblematik – nein, ich bin einfach nie so wirklich mit Twitter warm geworden. Es macht mir schlicht wenig Spaß, es zu nutzen, und mir fehlt die Zeit, es vernünftig zu pflegen.

Zwar habe ich über eine Automatisierung einen regelmäßigen Content-Fluss von  Facebook zu Twitter generiert, für den ich schlichtweg nichts tun muss. Aber ein Soziales Netzwerk funktioniert für mich nur, wenn ich dort auch mit meinen Followern und Fans interagiere.

Das gelingt mir auf meinen Facebook-Seiten gut bis sehr gut, weil ich mich auf Facebook aber sowieso viel aufhalte, in verschiedensten (Fach-)Gruppen bin, mich dort mit euch vernetze etc.. Twitter nehme ich eigentlich nur durch die täglichen E-Mails wahr, wer wieder wo etwas getwittert hat.

Gelinde gesagt: das nervt mich und ist ein weiterer Grund, warum ich nun entschieden habe, mich von Twitter zumindest beruflich zu trennen (ja, ich weiß, man kann die E-Mails ausschalten, aber das ist halt nicht der einzige Punkt, der mich stört.

Der letzte große Knackpunkt – und eigentlich der berühmte Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte ist das EuGH-Urteil. Demnach ist man als Seitenbetreiber auf Facebook mitverantwortlich für die Verarbeitung von Daten. Nun gibt es zwar mittlerweile einige Muster für sogenannte Datenschutz-Erklärungen speziell für Facebook – aber das löst ja das Grundproblem nicht.

Nur weil ich eine Datenschutzerklärung auf meine Seite setze, heißt das nicht automatisch, dass ich damit aus dem Schneider bin, was die Datenverarbeitung angeht, denn ich kann nicht einfach sagen: Ich weiß nicht, was mein Geschäftspartner tut, also bin ich auch nicht haftbar dafür.

Es würde mich nicht wundern, wenn die Gerichte in solchen Fällen urteilen, dass man zumindest mitverantwortlich ist, weil man mit der weiteren Nutzung der Plattform billigend in Kauf nimmt, dass man eben keinen Einfluss auf die Datennutzung hat, aber gut, da muss sowieso noch vieles geklärt werden nach dem Urteil.

In meinen Augen ist jedoch ein solcher Datenschutzhinweis definitiv kein Freibrief, sondern hat mehr den Touch von “gefühlter Sicherheit für die Seitenbetreiber”. Facebook selbst hat allerdings bereits entsprechende Änderungen angekündigt ; es bleibt abzuwarten, was sie sich genau einfallen lassen und wann das ganze kommt, vielleicht warten sie auch noch auf die Umsetzung des Urteiles.

UPDATE: Die von Facebook angekündigten Änderungen wurden kürzlich tatsächlich umgesetzt. (Wusstest du übrigens, dass jeder Facebook-Beitrag eine eigene URL besitzt, die du überall posten und teilen kannst?)

Da man das EuGH-Urteil durchaus auch auf alle anderen sozialen Netzwerke umlenken könnte, müssten dort entsprechend dieselben Regeln und Richtlinien beachtet werden.

Warum ich Facebook behalte, ist schnell erklärt: Es bringt mir unternehmerisch was! Wie oben beschrieben, habe ich dort extrem viele Möglichkeiten und unerschöpfliche Quellen um an Nachrichten (über z.B. aktuelle Hoster-Probleme) heranzukommen und es vergrößert mein berufliches Netzwerk extrem.

Ich begebe mich also mit Facebook bewusst auf das  mehr oder weniger dünne Eis der Gerichtsurteile und werde erst zu gegebener Zeit entscheiden, ob ich den dortigen Auftritt vielleicht doch löschen muss, weil es nicht in Einklang mit der deutschen Rechtssprechung zu bringen ist.

Aber bis dahin lasse ich die Seiten dort laufen und verfolge die Empfehlungen, die ich aus meiner Premium-Partnerschaft bei E-Recht24 schöpfe. Man könnte das ganze auch als “unternehmerisches Risiko” bezeichnen.

Twitter aber – Twitter geht weg. Es ist ein unnötiges Risiko, dass mir unternehmerisch nichts bringt.

Wie aber lösche ich meinen Twitter-Business-Account?

Das direkte Löschen eines Twitter-Accounts ist gar nicht so einfach möglich, man kann sein Konto lediglich deaktivieren und es wird dann nach 30 Tagen automatisch gelöscht. Der Vorteil ist, dass man während der 30-Tage-Frist theoretisch jederzeit die Möglichkeit hat, sich umzuentscheiden und sich dann nur erneut einloggen muss, um die Deaktivierung und damit die laufende Frist zur Löschung abzuschalten.

Da das aber für mich derzeit nicht in Frage kommt, zeige ich dir nun, wie du deinen Account bei Twitter deaktivieren kannst

Das ganze funktioniert so:

  1. Gehe zu https://www.twitter.com/ und logge dich in dein Profil ein, sofern du nicht eingeloggt bist.
  2. Klicke dein Profilbild an (zu finden in der rechten oberen Ecke) und wähle im aufscheinenden Menü den Punkt “Einstellungen und Datenschutz”
  3. Auf der nun angezeigten Seite findest du ganz unten den Punkt “Meinen Account deaktivieren”
  4. Anschließend bekommst du verschiedene Möglichkeiten vorgegeben, weil Twitter dich natürlich als Nutzer behalten will. Da ich Twitter aber nicht behalten möchte, klicke ich auf den Button “Deaktivieren”
  5. Zum Schluss musst du noch einmal dein Twitter-Passwort eingeben, um zu bestätigen, dass auch wirklich du es bist, der das Profil deaktivieren möchte.
  6. Absenden und fertig

30 Tage später wird dein Account automatisch gelöscht. Solltest du dich doch noch entscheiden, bei Twitter zu bleiben, kannst du dich während der 30 Tage einfach erneut einloggen und dein Account wird wieder aktiviert. Nach den 30 Tagen gibt es jedoch kein Zurück mehr, danach musst du dir einen neuen Account erstellen, wenn du doch wieder bei Twitter aktiv werden willst. Follower und bisherige Interaktionen sind dann natürlich weg.

 

Hallo, ich bin Susann!

Hallo, ich bin Susann!

Ich bin seit über 10 Jahren Tierisch Selbstständig und unterstütze dich bei deiner Selbstständigkeit mit Tieren! Neben der Erstellung von Webseiten, Logos, Flyern, Visitenkaren und mehr findest du in meinem Blog allerhand Wissenswertes aber auch Unterhaltsames rund ums Thema Tierische Selbstständigkeit.

Zum Weiterlesen

Neue Kommentare

  1. Hallo,beim Hundetraining hat der Trainer meinen Hund so stark verletzt,das er einen Rückenmarksinfarkt erlitt. Da er Vermutlich keine Versicherung hat…

Social Media

0 Kommentare