Bildrechte Teil 6 – Hilfe, mein Bild wurde geklaut!

von | Dez 18, 2020

Im letzten Teil meiner Artikel-Reihe zu den Bildrechten möchte ich dir erklären, welche Rechte und Möglichkeiten du hast, wenn du herausfindest, dass etwas von dir Erstelltes von jemand anderem unberechtigt genutzt wird. Das kann ein Bild sein, ein Musikstück, ein Video oder oder oder. Der besseren Lesbarkeit halber, spreche ich im Text wie immer in dieser Reihe von Bildern.

Bereits im ersten Teil der Reihe habe ich erklärt, dass der Urheber derjenige ist, der ein Werk erschaffen hat. Dabei ist es völlig unerheblich, ob man das beruflich macht. Im Klartext bedeutet das: Du bist Urheber von jedem Bild, was du mit der Kamera oder deinem Smartphone gemacht hast. Und zwar genauso, wie auch ein professioneller Fotograf das Urheberrecht an den Bildern hat, die er mit Profi-Ausrüstung angefertigt hat. Entsprechend hast du auch erst einmal das alleinige Recht zu entscheiden, was du mit dem Bild machst, ob du es in dein privates Fotoalbum klebst, es für deine Business-Webseite oder Flyer verwendest, Nutzungsrechte dafür verkaufst oder es einfach löschst.


Inhalt

1. Was sind überhaupt Urheberrechte und Nutzungsrechte?
2. Welche Arten von Nutzungsrechten gibt es?
3. Darf ich kostenlose Bilder aus dem Internet für meine Seite benutzen?
4. Wie sieht es mit Bildern aus Bilddatenbanken aus?
5. Was ist zu tun, wenn ich eine Abmahnung oder eine Unterlassungserklärung erhalte?
6. Was kann ich tun, wenn mein Bild von jemand anderem verwendet wird?


Wie schon geschrieben, bin ich ein großer Fan davon, wenn man eigene Bilder für Homepage und Social-Media-Präsenzen verwendet, zum einen, um Nähe zum Leser zu erzeugen, zum anderen, weil man damit eben einfach auf der sicheren Seite ist.

Jetzt stell dir folgenden Fall vor: Du hörst von einem Kunden oder Bekannten, dass es einen neuen Mitbewerber in unmittelbarer Nähe gibt. Aus Interesse schaust du dir die Internetseite an und erblickst dort – ein Bild, welches du gemacht hast und was du auf deiner Homepage verwendest. Und es kommt noch schlimmer, denn beim Durchstöbern der Seite zeigt sich vielleicht, dass der Mitbewerber nach einer gänzlich anderen Philosophie arbeitet als du. Blöd, oder?

Das ist natürlich das Worst-Case-Szenario, aber auch ein Kollege aus einem anderen Berufsfeld, an einem anderen Ort auf der Erde oder auch mit einem komplett anderen Bezug, hat nicht das Recht, deine Bilder ohne dein Wissen oder deine Genehmigung für seine Zwecke zu verwenden. Das wiederum gilt, egal ob es sich um eine private, gemeinnützige oder gewerbliche Nutzung des Bildes handelt.

Wie du herausfinden kannst, ob dein Bild ohne dein Wissen verwendet wird

Meistens stolpert man eher zufällig über solche Fälle, wobei ich auch schon von Fällen gehört habe, wo ein Mitbewerber ‚wissentlich‘ die Bilder des anderen benutzt hat, um den Anschein zu erwecken, man hätte eine Kooperation am Laufen und davon zu profitieren.

Allerdings kannst du mit der Google-Rückwärts-Bildersuche auch gezielt nach verwendeten Bildern schauen. In der bekannten Google-Suchmaske musst du hier nur auf den Fotoapperat klicken und es öffnet sich ein neues Fenster. In diesem hast du dann die Möglichkeit, ein Bild von deinem Computer hochzuladen oder eine Bild-URL anzugeben.

Den Rest macht Google und sucht dir alle URLs raus, auf denen dieses oder sehr ähnliche Bilder verwendet werden.
Das Ergebnis ist zwar nicht immer ganz genau, aber ein guter Anfang. Diesen Weg empfehle ich dir besonders dann, wenn du Fotograf bist, der Bilder verkauft oder wenn du schon über ein gestohlenes Bild gestolpert bist.

Wenn du nun herausgefunden hast, dass jemand deine Bilder ohne dein Einverständnis nutzt und du dagegen vorgehen möchtest, sind die folgenden Schritte für dich notwendig.

1. Bevor du irgendwas anderes machst – Beweise sichern!

Bevor du auch nur einen Anruf tätigst oder ein Zeichen in dein Mailprogramm tippst, ist es wichtig Beweise zu sichern. Das hört sich zwar total nach kriminaltechnischem Getue an, aber du musst beweisen können, was du anderen vorwirfst. Sonst schreibst du demjenigen eine Mail, beauftragst einen Anwalt und bis der Anwalt soweit ist, hat der andere das Bild längst gelöscht. Zwar kann man auch in solchen Fällen meistens später nachweisen, dass das Bild verwendet wurde, aber es ist deutlich schwieriger, als wenn du das gleich von vornherein machst.

Also nimmst du dir ein Screenshot-Programm zur Hand und screenshottest die betroffene Webseiten-Stelle; im Idealfall nimmst du den PC-Kalender mit auf, um Datum und Uhrzeit nachweisen zu können. Du kannst natürlich auch ein Foto davon machen. Wichtig ist aber, dass du dich nicht deinem Zorn hingibst und das ganze auf deinem Social-Media-Profil veröffentlichst. Denn es ist nicht ausgeschlossen, dass der Mitbewerber das Bild nicht in böser Absicht verwendet hat. Da ist dann zwar trotzdem nicht in Ordnung, aber Rufschädigung würde dann als Vorwurf gegen dich im Raum stehen…

2. Abmahnung selbst schreiben oder Anwalt kontaktieren?

Wenn du die Beweise gesichert hast, solltest du dir Gedanken machen, was du möchtest. Wenn es sich um die Mitbewerber-Geschichte handelt, ist sicherlich das wenigste, dass dein Bild von der Seite genommen wird und nicht weiter verwendet wird. Darüber hinaus kann es aber auch sein, dass du noch Schadensansprüche stellen möchtest. Wenn zum Beispiel jemand aufgrund der Bilder, die suggeriert haben, dass ihr kooperiert zum Mitbewerber statt zu dir gegangen ist. Auch eine Unterlassungserklärung mit Androhung einer hohen Vertragsstrafe bei Nichtbeachtung kann Teil einer Abmahnung sein.

Allein schon aufgrund dieser verschiedensten Möglichkeiten, empfehle ich dir, dich für das Schreiben und Ausformulieren einer korrekten Abmahnung an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann auch mit dir gemeinsam erörtern, welche Zahlungshöhe für die Urheberrechtsverletzung angemessen ist.

Du kannst auch selbst eine Abmahnung schreiben, wenn du der Urheber eines Bildes bist. Allerdings gibt es hier ein Problem: Geht das schief, weil der unrechtmäßige Verwender einen begründeten Wiederspruch schreibt, wird es schwer, nachträglich noch einen Anwalt zu finden, der das Ganze dann doch noch für dich umdreht. Übrigens werden im Allgemeinen auch die Anwaltskosten in die Abmahnkosten eingerechnet.

Der menschliche Aspekt

Nicht zu vernachlässigen ist vielleicht der menschliche Aspekt. Wenn du die ganze Blogreihe bis zu diesem Artikel gelesen hast, weißt du wahrscheinlich mehr über das Thema Bildrechte als 90% deiner Mitbewerber und Kollegen.

Besonders Berufsanfänger, die gerade frisch in die Selbstständigkeit gestartet sind, müssen sich auf einmal um viele Dinge selbst kümmern und in vielen Bereichen Bescheid wissen. Manche bekommen falsche oder unzureichende Informationen darüber, was sie beachten müssen; manche machen das ganze neben einem Vollzeitjob und haben daher vielleicht schlichtweg nicht so viel Zeit in diese Themen investiert wie du.

Ärgerlich und nicht in Ordnung ist es natürlich trotzdem. Aber es muss dir auch bewusst sein, dass gerade Urheberrechtsverletzungen zu sehr teuren Abmahnungen führen können – im schlimmsten Fall stürzt du jemanden in reale finanzielle Notlagen, wenn du abmahnst. Vielleicht ist es daher auch für dich angebracht, erst einmal nur darauf hinzuweisen, dass das nicht okay ist. Vielleicht möchtest du demjenigen diese Artikelreihe empfehlen, denn wenn dein Mitbewerber deine Bilder unberechtigt genutzt hat, ist es gut möglich, dass du nicht das einzige „Opfer“ bist und weitere Abmahnungen von anderer Stelle drohen.

Vielleicht wäre es also angebracht, einfach eine Mail zu schreiben oder anzurufen und denjenigen über seinen Fehler zu informieren. Und sofern du vorab die Beweise gesichert hast, wie oben beschrieben spricht da auch nichts dagegen. Sollte sich herausstellen, dass dein Mitbewerber uneinsichtig ist oder das sogar tatsächlich bewusst gemacht hast, kannst du dann immer noch abmahnen (lassen).

Allerdings sind die Zeiten, besonders in diesem Jahr, für viele von uns schwer genug. Daher bleiben wir doch nach Möglichkeit alle menschlich und fair miteinander.

Solltest du noch Fragen zum Thema Bildrechte haben, hinterlass mir gern ein Kommentar oder schreib mit eine Mail.

Hab einen schönen 4. Advent 🙂

Deine Susann

Hallo, ich bin Susann!

Hallo, ich bin Susann!

Ich bin seit über 10 Jahren Tierisch Selbstständig und unterstütze dich bei deiner Selbstständigkeit mit Tieren! Neben der Erstellung von Webseiten, Logos, Flyern, Visitenkaren und mehr findest du in meinem Blog allerhand Wissenswertes aber auch Unterhaltsames rund ums Thema Tierische Selbstständigkeit.

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